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Erfolg

VOLLSTÄNDIGE KOSTENÜBERNAHME
GEGEN ERFOLGSBETEILIGUNG

erfolg wird geteilt


gorecht Prozessfinanz finanziert jeden Anspruch ohne Mindesthöhe. Andere Prozess- finanzdienstleister setzen die Untergrenze auf 100.000,-- € oder gar auf 250.000,-- €.

gorecht Prozessfinanz trägt das gesamte Kostenrisiko und ist daher am Erfolg beteiligt. Die Höhe der Erfolgsbeteiligung hängt von der Höhe Ihres Anspruchs ab. Sie ist andererseits durch die Höhe der zu erwartenden Kosten eines Rechtsstreits durch mehrere Instanzen gerechtfertigt.

Bis zu einem Anspruch von 100.000,-- € beträgt die Erfolgsbeteiligung 50 %; bis zu einem Anspruch von 250.000,-- € beträgt die Erfolgsbeteiligung 40 %, mindestens aber 50.000,-- €; über einem Anspruch von 250.000,-- € beträgt die Erfolgsbeteiligung 30 %, mindestens aber 100.000,-- €.

Sofern der Anspruch vorgerichtlich realisiert werden kann, ermäßigt sich die jeweilige Erfolgsbeteiligung um 10 %.

In Einzelfällen sind Abweichungen der Erfolgsbeteiligung nach oben und nach unten aufgrund individueller Vereinbarung möglich.

Kostenrisiko für gorecht


Aufgrund des Vergütungssystems für Rechtsanwälte und für die Gerichte ist das Kostenrisiko im Verhältnis umso höher, je niedriger Ihr Anspruch ist. Ein Rechtsstreit um 5.000,-- € kann in zwei Instanzen durchaus ca. 5.000,-- € Kosten verursachen, aber ein Rechtsstreit um 50.000,-- kann nur ca. 10.000,-- € kosten. Hinzu kommen noch eventuelle Kosten für Zeugen und Sachverständige, die erheblich sein können.

Das Kostenrisiko steigt noch rasant für eine eventuelle dritte Instanz bzw. Revision zu einem Bundesgericht (Bundesgerichtshof, Bundesarbeitsgericht oder Bundesverwaltungsgericht).

Hier ein kleiner Überblick:

Anspruchshöhe Kostenrisiko
   
10.000,-- € 7.500,-- €
25.000,-- € 11.000,-- €
50.000,-- € 16.500,-- €
75.000,-- € 20.000,-- €
100.000,-- € 24.000,-- €
150.000,-- € 29.000,-- €
250.000,-- € 39.500,-- €
350.000,-- € 47.000,-- €
500.000,-- € 60.000,-- €


Es handelt sich um geschätzte Kosten einschließlich gesetzlicher MWSt für zwei Instanzen ohne Kosten für Sachverständige und Zeugen, mit teilweiser Anrechnung der vorgerichtlichen anwaltlichen Kosten (Geschäftsgebühr).